Die Erfolgsquote im Finale ist eines der größten Werbeargumente von Bildungsorganisationen, denn letztlich wollen alle doch nur das eine: den finalen Prüfungserfolg. Das gilt auch für IHK-Prüfungen, auf die eine bunte Lernökologie einer Vielzahl von Bildungsfirmen vorbereitet. Leider gibt es auch in diesem Nest einige faule Eier.
So wird bisweilen vollmundig mit Bestehensquoten zwischen 80% und 100% geworben oder gar behauptet, die Kammer selbst habe angerufen und einem bestimmten Veranstalter zu phänomenalen Ergebnissen gratuliert. Wer sich für einen Lehrgang mit IHK-Prüfungen interessiert, sollte spätestens bei solchem Wortgeklingel mißtrauisch werden, denn hier gibt es ein klitzekleines Problem: die Kammern teilen keine Einzelergebnisse mit. Schon gar nicht einzelnen Bildungsveranstaltern, nur einzelnen Teilnehmern.
Zwar gibt es Statistiken, die einzelne Kammerbezirke insgesamt betreffen (Beispiel: IHK Köln), aber nirgendwo Daten hinsichtlich einzelner Bildungsanbieter. Und das ist nichtmal eine Frage des Datenschutzes: die Kammern wissen nämlich meist gar nicht, wo jemand herkommt. Sie kennen zwar in der Regel die Arbeitgeber der Leute, aber nicht notwendigerweise die Anbieter des vorhergegangenen Lehrganges.
Die Anbieter können ihre eigenen Bestehensquoten also nur durch Teilnehmerbefragungen ermitteln, d.h. die Teilnehmer müßten nach der Prüfung einen Statistikbogen ausfüllen. Das tun erfahrungsgemäß wenige. Ein anderer beliebter Trick, ist Bestehensquoten anzugeben aber zu verschweigen, bei wie vielen Anläufen diese erzielt wurden: haben von einem Lehrgang 80% der Teilnehmer letztendlichen Erfolg, so bedeutet das nichts, wenn es kaum jemand im ersten Anlauf geschafft hat. Auch das ist aber eine beliebte Werbelüge: zu verschweigen, wie viele Versuche, und wie viele Prüfungsgebühren, es normalerweise kostet.
Je vollmundiger und zahlreicher die Sprüche, so die einfache Wahrheit, desto mißtrauischer sollte man sein – will man nicht von einem unseriösen Bildungsanbieter über den Tisch gezogen werden.
Ach ja: auch sonst gelten die Grundregeln unseriöser Werbung. Versteckt ein deutscher Anbieter seine angeblichen Erfolgsquoten bei dubiosen US-Providern wie scribd.com, wo sie schwerer dem deutschen Wettbewerbsrecht zugänglich sind, dann ist das ein sicheres Zeichen, daß man davon die Finger lassen sollte. Gleiches gilt übrigens für Postings in kurzlebigen Blogs ohne Impressum. Wer bei so einem Anbieter unterschreibt, stellt einen Antrag auf Streß.
[...] Ursprüngliche Blog-Version hier. [...]
Pingback von Bestehensquoten in IHK-Prüfungen: Nepper, Schlepper, Bauernfänger… [Botenversion] « Der BWL-Bote — 10.07.2008 @ 5:40
Das kann auch ganz anders gehen: der zweifellos ganz seriöse Bildungsunternehmer lügt nicht mit seinen Bestehensquoten, er kauft die Leute durch die Prüfung. Dann sind seine Behauptungen über Bestehenswuoten richtig. Das mit dem Bakshish an die Kammermitarbeiter weiß ja keiner…
Kommentar von Sicherlich — 10.12.2008 @ 6:42