Harry Zingel’s BWL-Weblog

18.01.2009

Fehler in IHK-Prüfungen: wieder mal die Bilanzanalyse

Immer wieder haben wir an dieser Stelle Probleme in IHK-Prüfungen aufs Korn genommen. Jetzt ist in der Prüfung „Technischer Betriebswirt“ (alte Verordnung) im Fach „Finanzierung, Investition, Steuern“ vom 2. März 2007 wieder ein neues Problem aufgetaucht, wieder mal zur Bilanzanalyse. Und dabei hatte alles so gut angefangen…

So haben wir vor einiger Zeit an dieser Stelle eine falsche Berechnungsmethode der kalkulatorischen Abschreibungen kritisiert, und das wird im offiziellen Lösungsvorschlag zu Aufgabe 1 der genannten Prüfung diesmal völlig richtig gemacht. Auch das Ding mit der sogenannten »2:1-Regel« wird nicht wiederholt. Zwar wird immer noch eine starre Eigenkapitalquote verlangt, diesmal aber mit Bezug auf den Bundesdurchschnitt – im Osten auch nicht angemessen, wo (in Thüringen) ein Drittel der Unternehmen gar kein Eigenkapital haben, aber immerhin besser als die unsinnige Forderung, es sollten stets und immer 50% Eigenkapital sein. Wo aber alte Fehler unterlassen werden, müssen anscheinend neue gemacht werden. Diesmal ist die Liquiditätsrechnung dran.

In Aufgabe 4 soll der Prüfungsteilnehmer die Liquiditätsgrade 2 und 3 berechnen und die Ergebnisse interpretieren. Für die Liquidität 2 kommt der offizielle Lösungsvorschlag zutreffend auf 75% und für die 3. Liquidität auf 156,25%. Die offizielle Interpretation der 2. Liquidität ist richtig, daß dieser Wert stets über 100% liegen solle, denn man muß stets nach Einzug aller kurzfristigen Forderungen alle kurzfristigen Verbindlichkeiten begleichen können, so weit so gut. Dann aber kommt der Hammer:

„Die Liquidität dritten Grades“, so schreiben die Prüfungslyriker, „sollte nach Möglichkeit doppelt so hoch [wie die 2. Liquidität, d.Red.] sein, d.h. sie sollte 200% betragen“. Autsch… das ist wirklich ein Hauer. Schauen wir mal nach, warum.

Beispiel 1
Aktiva Passiva
Anlagevermögen 100.000 EUR Eigenkapital 40.000 EUR
Vorräte (RHB, Ausgangslager) 20.000 EUR Jahresüberschuß (Gewinn) 5.000 EUR
Kurzfr. Forderungen 80.000 EUR Langfr. Fremdkapital 85.000 EUR
Geldmittel (Kasse, Bankguthaben) 30.000 EUR Kurzfr. Fremdkapital 100.000 EUR
230.000 EUR 230.000 EUR

In diesem Beispiel beträgt die 1. Liquidität zwar nur 30%, aber die 2. Liquidität, die ja die kurzfristigen Forderungen einbezieht, liegen wir bei 110% – ein gesundes Unternehmen. Werden alle Forderungen eingezogen, können die kurzfristigen Verpflichtungen bedient werden. Dieses Verhältnis ist angesichts der vielfach schlechten Zahlungsmoral häufig.

Die dritte Liquidität liegt hingegen bei 130%, d.h. das Umlaufvermögen i.H.v. 130.000 Euro aus Geldmitteln, Forderungen und Vorräten beträgt 130% der kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die Lager sind also klein. Es gibt kaum oder keine Ladenhüter („Langsamdreher“). Mag es bestimmte Branchen geben, in denen umfangreiche Lagerbestände notwendig sind, ist dies doch ein wünschenswerter Zustand, denn kleine Lager bedeuten geringe Zinskosten und damit niedrige Selbstkosten, also Wettbewerbsfähigkeit. Das aber sieht die Kammer anders. Wollte dieses Unternehmen nicht durch die Prüfung fallen, müßte die Bilanz folgendermaßen aussehen:

Beispiel 2
Aktiva Passiva
Anlagevermögen 100.000 EUR Eigenkapital 130.000 EUR
Vorräte (RHB, Ausgangslager) 110.000 EUR Jahresüberschuß (Gewinn) 5.000 EUR
Kurzfr. Forderungen 80.000 EUR Langfr. Fremdkapital 85.000 EUR
Geldmittel (Kasse, Bankguthaben) 30.000 EUR Kurzfr. Fremdkapital 100.000 EUR
320.000 EUR 320.000 EUR

Im Beispiel 2 haben wir den Lagerbestand so erhöht, daß die 3. Liquidität das Doppelte der 2. Liquidität ausmacht. Während die 2. Liquidität nach wie vor bei 110% liegt, besteht hier aus dem Umlaufvermögen i.H.v. 220.000 Euro eine 3. Liquidität von 220%. Ein so umfangreiches Lager wäre aber auf der Eingangsseite entweder ein Zeichen für eine sehr schlechte Lagerführung (oder für sehr unzuverlässige Lieferanten, so daß sehr hohe Mindestbestände erforderlich sind) oder aber auf der Ausgangsseite ein Zeichen für viele möglicherweise unverkäufliche Produkte (oder einen gerade abgeschlossenen Großauftrag, der am Stichtag kurz vor seiner Auslieferugn steht). Macht man keine Sonderannahmen, wie die Lagerung im Kundenauftrag etwa im Rahmen eines Zulieferverhältnisses mit einem Großabnehmer, ist dies aber gerade ein Zeichen für eine sehr ungesunde Lage – meist für schlechten Absatz und damit für eine strategische Krise.

Zudem wären die Zinskosten viel höher. Nimmt man einen kalkulatorischen Zinsfuß von 10% an, so betragen die kalk. Zinsen in Beispiel 1 nur 23.000 Euro, während sie in Beispiel 2 mit 32.000 Euro immerhin 39% höher sind. Das erhöht die Selbstkosten und verschlechtert die Wettbewerbsposition. Auch aus diesem Blickwinkel ist ein großes Lager also kaum wünschenswert.

Schließlich würde ein so großer Lagerbestand eigenfinanziert sein, denn sonst käme man ja nicht auf die von der Prüfung geforderte 3. Mindest-Liquidität. Das aber verschlechtert tendenziell die Rentabilität, denn bei 40.000 Euro Eigenkapital (Beispiel 1) entsprechen 5.000 Euro Gewinn noch 12,5% Eigenkapitalrentabilität, bei 130.000 Euro Eigenkapital aber (Beispiel 2) wären es nur noch ganze 3,846% Eigenkapitalrentabilität – viel zu wenig, und zudem ein Verstoß gegen das im Leverage Effect ausgedrückte Gesetz der „schlanken“ Unternehmensfinanzierung.

Liebe Kämmerlinge, da habt ihr wieder mal einen Bock geschossen. Ein wenig Sorgfalt wäre beim Machen der Aufgaben angemessen. Man mag sich auf einen Bundesdurchschnitt bei der Eigenkapitalquote beziehen und sich über Sinn und Unsinn dieser Zahl als Prüfungsforderung streiten, aber daß die 3. Liquidität mindestens das Doppelte der 2. Liquidität betragen solle, ist blanker Blödsinn. Darüber lachen vielleicht die Hühner, aber nicht die Teilnehmer, die wegen sowas ihre Prüfungen vergeigen.

Die an dieser Stelle kritisierte Prüfung kann übrigens jedermann im W. Bertelsmann Verlag käuflich erwerben.

Literatur: Zingel, Harry, „Bilanzanalyse nach HGB“, Weinheim 2006, ISBN-13: 978-3-527-50251-6, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

15.01.2009

Bilanzanalyse: der Hammer in der dritten Liquidität

Die Bilanzanalyse ist eine beliebte Fehlerquelle in IHK-Prüfungen (Beispiel 1, Beispiel 2, Beispiel 3). Es macht also Sinn, sich schon die grundlegenden Kennzahlenkonzepte gründlich anzuschauen. Dabei stößt man bisweilen auch auf Fallen, die bisher in den Kammerprüfungen nicht beobachtet wurden. Noch nicht. In dem Maße aber, in dem Fortbildungsgänge wie „Geprüfter Betriebswirt“ kapitalmarktnaher werden, wird sowas hier prüfungsgefährlicher:

Die Klausuren-Knaller finden sich nämlich wie immer in den Einzelheiten, und nicht im großen Ganzen. Schauen wir mal, wie das aussehen kann. Hierfür brauchen wir die folgende Bilanz einer Aktiengesellschaft. Die ausgewiesenen eigenen Anteile sind Aktien, die als Teil eines Mitarbeiter-Beteiligungsprogrammes an Arbeitnehmer ausgegeben werden sollen:

H.B. Nichts AG
Aktiva Passiva
Anlagevermögen 360.000 EUR Grundkapital 150.000 EUR
Vorräte (RHB, Ausgangslager) 100.000 EUR Rücklage für eigene Anteile 20.000 EUR
Eigene Anteile 20.000 EUR Jahresüberschuß 80.000 EUR
Forderungen aus L&L 270.000 EUR Langfr. Fremdkapital 370.000 EUR
Bargeld (Kasse, Bank) 70.000 EUR Kurzfr. Fremdkapital 200.000 EUR
820.000 EUR 820.000 EUR

Für das Geschäftsjahr sollen die drei Liquiditäten berechnet werden. Die Aufgabe scheint einfach, denn die Bilanz enthält wenige Daten und scheint frei von größeren Hürden zu sein. Der Klausurteilnehmer beginnt also, die Barliquidität L1 zu berechnen. Hierzu wird das Bargeld i.H.v. 70 T€uro durch die kurzfristigen Verbindlichkeiten i.H.v. 200 T€uro geteilt, 35%. So weit, so gut.

Die zweite Liquidität L2 findet man, indem man die Summe aus kurzfristigen Forderungen und Bargeld i.H.v. insgesamt 340 T€uro durch die kurzfristigen Verbindlichkeiten dividiert, macht 170%. Sieht fast schon langweilig aus, so einfach. Zu schön um wahr zu sein.

Kommen wir zur dritten Liquidität (L3). Einer handelsüblichen Formelsammlung entnehmen wir, daß das Umlaufvermögen durch die kurzfristigen verbindlichkeiten zu teilen sei. Also sind die vier Umlaufvermögensposten zu addieren (Summe = 460 T€uro) und durch die kurzfristigen Schulden i.H.v. 200 T€uro zu dividieren, macht 230% – und diese Lösung ist falsch.

Jetzt ist nämlich der Auswendiglerner dem Prüfungspoeten auf den Leim gegangen: zwar beträgt die maximale Haltefrist für eigene Anteile, die an Mitarbeiter ausgegeben werden sollen ein Jahr (§71 Abs. 3 Satz 2 AktG), aber diesen Anteilen kommen keine Rechte zu (§71b AktG). Sie sind ferner mit der in der Bilanz ja ersichtlichen Rücklage für eigene Anteile zu unterlegen (§71 Abs. 2 Satz 2 AktG und §272 Abs. 4 HGB). Ihnen kommt also keine „echte“ Vermögenseigenschaft zu. Sie besitzen keine Haftungswirkung. Sie müssen also auch aus der Liquiditätsrechnung herausgelassen werden.

Für die Berechnung der dritten Liquidität sind also lediglich das Bargeld, die kurzfristigen Forderungen und die Vorräte, nicht aber die eigenen Anteile zu addieren. Dividiert durch die kurzfristigen Verbindlichkeiten führt das zu einem Ergebniswert i.H.v. 220% – Überraschung!

So kann man auch mit kleinen Sachen dem Prüfungsteilnehmer Freude machen. Wer immer schablonenhaft auswendig lernt und Formeln einfach mit Werten füllt, tappt in solche kleinen aber feinen Fallen. Es ist unerläßlich, nicht nur die grobe Einteilung der Bilanz in Anlage- und Umlaufvermögen zu kennen, sondern auch die Bedeutung der einzelnen Positionen parat zu haben. Nur dann kommt man zum richtigen Ergebnis. Zum Erfolg, wer wüßte es nicht, gibt es keinen Lift. Man muß immer die Treppe benutzen!

Literatur: Zingel, Harry, „Bilanzanalyse nach HGB“, Weinheim 2006, ISBN-13: 978-3-527-50251-6, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

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