Harry Zingel’s BWL-Weblog

28.02.2009

»Wagnis und Gewinn«: verbreitete Fehler und Irrtümer im Rechnungswesen

Manche Fehler sind geradezu unausrottbar. Mit Liebe und Hingabe werden sie von einer Betriebswirtegeneration an die nächste weitergereicht und ob aus Denkfaulheit oder weil alle es halt so machen niemals hinterfragt. Das freilich ist für den uns kein Grund, solche Fehler nicht ans Licht zu zerren:

»Wagnis und Gewinn«: Besonders die Meisterausbildung der Handwerkskammern macht diesen Lapsus immer wieder. Dabei ist das „Wagnis“ eine (kalkulatorische) Kostenart, wohingegen der Gewinn eine, wenn auch sehr mehrdeutige und komplexe Ergebnisgröße ist, die stets erst nach den Kosten berechnet werden kann. Ohne Wagnis also keinen Gewinn, ohne Fleiß kein Preis: beides gehört jedoch keineswegs in einen Topf!

»Kreditkosten«: Mancher muß teuer anbieten, weil er hoch verschuldet ist – angeblich. Wieso überhaupt die Bankzinsen in die Kalkulation geraten, wird selten hinterfragt, denn dort haben sie selbstverständlich nichts zu suchen. Schuldzinsen sind neutrale Aufwendungen, die nichts mit der Preisgestaltung zu tun haben sollten: dort gehören nur und ausschließlich die kalkulatorischen Zinsen hin, aber die werden oft ignoriert. Dann wäre nämlich klar, daß hohe Selbstkosten nicht hat, wer hoch verschuldet ist, sondern wer viel Kapital braucht – ob eigenes oder fremdes ist hierbei völlig egal!

»Das verursacht Verlust, das muß abgeschafft werden!«: Es gibt aber keine Produkte mit Gewinnen (oder Verluste), sondern nur welche mit Deckungsbeiträgen. Was passieren kann, wenn man ein Produkt ohne Deckungsbeitragsrechnung nur wegen eines Verlustes abschafft, haben wir hier schon vor einem halben Jahrzehnt dargestellt. Ins öffentliche Bewußtsein ist der Deckungsbeitrag gleichwohl nie wirklich gedrungen.

»Leasing, so günstig«: dieser vermutlich von den Leasingfirmen sorgfältig und liebevoll hochgepäppelte Irrtum läßt sich leicht anhand der Berechnung der internen Verzinsung (XLS) widerlegen, nur soll das möglichst keiner können. Selbst die Verkäufer solcher Firmen (und des Versicherungsgewerbes) können es meist nicht. Aber auch sonst ist Leasing selten sinnvoll – höchstens, wenn woanders keine Liquidität mehr zu bekommen ist. Dann sollte man aber möglichst gar keine Verpflichtung mehr eingehen!

»Wir müssen uns versichern!«: Dann aber zahlen wir statistisch gesehen stets mehr ein als wir herauskriegen, denn der Erwartungswert jeder Versicherung ist immer (hochgradig) negativ. Wer aber spielt ein Spiel, bei dem man nicht gewinnen kann?

»Wir müssen sparen«: Vielfach wird dabei aber vergessen, daß wer spart auch die Stückkosten steigen läßt. Dies aber schafft neue Probleme, neue Zwänge zu Einsparungen, noch mehr Frust – ein Teufelskreis. Und denken alle so, steigen die Preise und werden die Güter knapper- eine unsoziale Ideologie. Anstatt zu sparen sollte man ausweiten, vergrößern, expandieren und stets auf sinkende Stückkosten senken, also vorwärts denken!

»Die Annuitätentilgung ist schon ok…«: Unter einem Annuitätendarlehen versteht man eines, bei dem die Tilgung in gleichhohen Gesamtraten erfolgt, also dem Kreditnehmer nur gesagt wird, wieviel er pro Monat/Quartal/Jahr zu zahlen hat, nicht aber, wie hoch der darin steckende Zins ist. Im Konsumentenbereich ist das die faktisch einzige Art der Darlehenstilgung. Daß dies aber auch die teuerste Art der Tilgung ist, verraten die Banker in aller Regel nicht. Man kann es freilich selbst hier nachrechnen.

»Mehrere Zahlungstermine pro jahr sind besser«: Der Glaube, lieber monatlich als vierteljährlich oder gar jährlich zu zahlen, ist ein verbreiteter Irrtum der Versicherungs- und Kreditnehmer, denn der Effektivzins steigt bei einer höheren Anzahl von Zinsterminen. Es wundert daher nicht, daß Guthabenzinsen (wie z.B. auf Sparverträge) in aller Regel nur ein mal pro jahr, Schuldzinsen (z.B. auf Girokonten) hingegen oft monatlich abgerechnet werden. Was daran schlecht ist, kann man hier herausfinden. Mangelnde Kenntnisse in Finanzmathematik kosten aber so manchen unwissenden Kreditnehmer viel Geld. Mathematik ist eben doch nicht langweilig – jedenfalls nicht, wenn es ums eigene Geld geht!

„Allen ist das Nachdenken erlaubt“, so weiß ein altes Sprichwort, „aber vielen bleibt es erspart“. Das ist auch im Rechnungswesen so, wo schon ganze Branchen auf solche Irrtümer aufgebaut werden. Einen Betrieb zu sanieren, oder „nur“ einfach ihn zu führen, ist aber eine schwierige Aufgabe, die mit der fundamentalen Kritik hergebrachter Denkweisen und Verhaltensmuster beginnt. An dieser fundamentalkritischen Denkweise fehlt es leider ziemlich oft – besonders in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwunges, in denen man meint, es nicht nötig zu haben.

Der Leser kann gewiß weitere Irrtümer aus eigener Erfahrung hinzufügen, und wer mit seine Lieblingsfehler petzt muß damit rechnen, sie bald im BWL-Boten zu lesen – natürlich anonymisiert! :-)

21.02.2009

Der seltsame Humor der Betriebswirte: Bewertungs- und Bilanzierungsregeln

Gespeichert unter: Satire — Harry Zingel @ 1:57
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Jetzt da die Nation dem Karnevalsrausch verfällt und die Anzahl der CD-Bestellungen seltsamerweise heftig abstürzt, denke ich immer noch über Rechnungswesen, Controlling und Betriebswirtschaft nach. Manchmal ist auch völlig ernstzunehmen, was dabei herauskommt.

Bilanzierung und Bewertung von Ehefrauen

1. Zuordnung zu den Vermögensposten

Ehefrauen sind als notwendiges Betriebsvermögen zu aktivieren, wenn sie dem Ehemann dauernd zu dienen bestimmt sind. Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist davon abhängig, ob es sich nach der Auffassung des Eigentümers um einen Gebrauchs- oder Verbrauchsgegenstand handelt. An dieser Stelle muß davor gewarnt werden, im ersten Überschwung der Gefühle, Frauen den immateriellen Wirtschaftsgütern zuzurechnen – es stellt sich stets heraus, daß sie äußerst materiell sein können. Eher empfiehlt es sich, je nach dem vorliegenden Exemplar, eine langfristige Verbindlichkeit zu passivieren. Umstritten ist die Frage, ob Frauen aufgrund der verschiedensten Nutzungszusammenhänge auch in unterschiedliche Wirtschaftsgüter (ähnlich wie bei Gebäuden) aufzuteilen sind. R 4.2 EStR gibt dazu keine erschöpfende Auskunft. Ganz sicher nicht anwendbar ist die Komponentenaktivierung nach IAS 16, weil stets nur die Einheit insgesamt verkehrsfähig ist.

2. Bewertung

Da Frauen heute überwiegend fertig angeschafft werden, weil das sogenannte Inzestverbot die Eigennutzung selbsthergestellter Frauen praktisch ausschließt, kommen für die Bewertung grundsätzlich nur Anschaffungskosten in Frage. Im Gegensatz zu den klaren Verhältnissen bei den meisten Anschaffungsvorgängen wird dieser Betrag jedoch nicht in einer Summe, sondern in kleinen Teilbeträgen entrichtet. Dabei werden für Kinobesuche, Eis, Geschenke etc. mit der Zeit Unsummen aufgewendet, die sich klarer buchhalterischer Erfassung meist entziehen. Diese Ausgaben werden, obwohl sie eindeutig den Charakter von Werbungskosten haben, steuerlich nicht als solche anerkannt, so daß sie sich nicht steuermindernd auswirken. Dieser Nachteil sollte alle Kulturstaaten veranlassen, so bald wie möglich auf das in fortschrittlichen Ländern Afrikas entwickelte moderne Verfahren überzugehen und den sogenannten Brautpreis in einer Summe an die Eltern zu zahlen.

3. Abschreibung

Liegen die Anschaffungskosten fest, so ist bei der längerfristig genutzten Ehefrau die AfA zu klären. Früher wurden Frauen stets degressiv abgeschrieben, da man davon ausging, daß sie mit der Inanspruchnahme wesentlich in der allgemeinen Wertschätzung sanken. Die Auffassung darüber hat sich inzwischen gewandelt, so daß auch die lineare Abschreibung zulässig ist. Einige Verfechter der degressiven Abschreibung wollen diese auch weiterhin beibehalten; sie argumentieren damit, die degressive Abschreibung habe den Vorteil, daß sich die abnehmende Abschreibungsbeträge mit den zunehmenden Kosten für Instandhaltung und Reparatur zu einem in der Summe gleichbleibenden Aufwand zusammenfassen lassen.

Das Hauptproblem ist jedoch die noch nicht ausdiskutierte Frage der Nutzungsdauer. Auch die AfA-Tabellen helfen hier nicht weiter, da die lange erwarteten Spezial-AfA-Tabellen noch immer nicht erschienen sind, obwohl die zuständigen Referenten des BMF schon lange an ihnen arbeiten. Problematisch ist die starke Differenz von Lebensdauer und betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer. Zur Zeit arbeitet man an einer Umstellung der Tabellen nach Baujahr, wesentlichen Konstruktionsmerkmalen (Massivbau, Leichtbau, Erhaltungszustand usw.). Dabei wird wohl eine Pauschalisierung der ansetzbaren Anschaffungskosten (beispielsweise monatl. Unterhaltungskosten x Vervielfältiger) herauskommen.

Ein weiteres Problem stellen die Teilwertabschreibungen dar. Keinesfalls sind hier etwa die Wiederbeschaffungskosten anzusetzen (wer würde so etwas schon wiederbeschaffen?), sondern der Einzelveräußerungspreis abzüglich der meist erheblichen Veräußerungskosten. Je nach Verkehrsfähigkeit werden oft beträchtliche Abschläge nötig. Bei jüngeren Frauen können auch Zuschreibungen in Frage kommen, jedoch handelt es sich bei den Ausgaben für Friseur, Kosmetik, Bekleidung, Urlaub etc. um Erhaltungsaufwand, der nicht zu aktivieren ist. Nur bei größeren Überholungen (Liften, andere kosmetische Operationen) geht der BFH in ständiger Rechtsprechung von nachträglichen Herstellungskosten aus und verlangt eine Zuschreibung.

4. Sonderfälle

Schon vor Jahren wurde geklärt, daß Zuschreibungen wegen bestehender Schwangerschaft unzulässig sind. Nach der Kuh-Kalb-Theorie des BFH ist vielmehr ein dem zusätzlichen Futteraufwand der Mutter entsprechender Betrag als Herstellungskosten des Babys anzusetzen. Bei (nichtgewerblicher) Fremdnutzung ist (soweit diese Nutzung überhaupt bekannt ist) keine Forderung zu aktivieren, da hierbei keine Mieterträge realisiert werden. Diese Forderungen sind erfahrungsgemäß uneinbringlich, so daß sie wieder voll abgeschrieben werden müßten. Es ergibt sich also keine Auswirkung auf den Totalgewinn. Bei der Nutzung anderer Frauen ist kein Bilanzposten zu aktivieren, da diese Frauen dem Eigentümer (Ehemann) zuzurechnen sind und somit ein Bilanzierungsverbot besteht. Ledige Frauen sind nur als gewillkürtes Betriebsvermögen zulässig, da sie meist nicht zur dauernden Nutzung bestimmt sind.

Helau… :-(

05.02.2009

Sch…-PayPal

Gespeichert unter: Achtung! Finger Weg!, Harry's log — Harry Zingel @ 7:40
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Ich brauche ein bestimmtes technisches Gerät. Das kommt aus dem Internet, weil dort billiger – gleichwohl aber immer noch vierstellig. Kreditkartennummern auf Webseiten einzugeben, gilt aber als unsicher. Also verwende ich den bekannten Online-Bezahldienst PayPal. Das war am 30. Januar.

Und so sieht heute, am 5. Februar, mein PayPal-Konto aus:

PayPal verzögert Zahlungen

PayPal verzögert Zahlungen

Das ist kaum zu fassen! Die sitzen eine Woche auf meinem Geld. ich frage mich, wozu man einen Online-Bezahldienst braucht, wenn der Transaktionen so lange verzögert. Das jedenfalls ist nicht, was ich unter Service verstehe.

Natürlich habe ich mich beschwert, und das ist, was ich zur Antwort bekam:

Wenn Sie mit PayPal per Lastschrift zahlen, kann es vorkommen, dass manche Zahlungen für eine Standardsicherheitsprüfung ausgewählt werden.

Das bedeutet für Sie nichts weiter, als dass unser internes System für diese eine Zahlung entschieden hat, dass PayPal den Betrag nicht vorstreckt, sondern wartet, bis dieser von Ihrer Bank freigegeben wurde.

Was zum Teufel streckt PayPal hier vor, wo mein Bankkonto doch am 30. Januar längst belastet wurde? Wie kommt es, daß ich am 30. Januar etwas bezahle (Kontoauszug liegt vor, PayPal hat erfolgreich eine Lastschrift gebucht), und die Transaktion am 5. Februar noch immer als „Offen“ gelistet ist? Warum hat der Händler nach eigenem Bekunden auch kein Geld bekommen?

Eines weiß ich jedenfalls: mit PayPal bin ich fertig. Ich storniere jetzt deren Lastschrift – und zahle den Händler direkt.

PayPal – Nein Danke!

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