Harry Zingel’s BWL-Weblog

10.06.2009

BWL CD: jetzt auch neuer HGB-Gesetzeswortlaut

Nachdem wir schon im April die BWL CD auf das neue HGB-Bilanzrecht aktualisiert haben, ist nunmehr auch ein neuer, vollständiger HGB-Gesetzeswortlaut mit den eingearbeiteten Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf der BWL CD erschienen.

Die BWL CD 2009

Die BWL CD 2009

Die BWL CD ist eine umfassende Ressource für die betriebswirtschaftliche Aus- und Fortbildung in den Bereichen Rechnungswesen, Controlling udn Betriebswirtschaftliche Funktionenlehre. Neben allen 12 Büchern, die ich geschrieben habe, enthält sie mein Lexikon für Rechnungswesen und Controlling (2.000 Seiten), 250 Skripte und Materialsammlungen für den Unterricht, 200 Excel®-Lösungen, Datenbanken und vieles andere mehr.

Nachdem am 3. April 2009 der Bundesrat dem Regierungsentwurf der Bilanzrechtsmodernisierung zugestimmt hat, haben wir fieberhaft an den zahlreichen Updates gearbeitet. Seit Ende April wird die BWL CD mit neuem Sachstand hinsichtlich HGB-Abschluß angeboten. Leider fehlte aber noch der eigentliche neue HGB-Gesetzeswortlaut, weil anfangs nur das Artikelgesetz mit den Änderungen vorhanden war, aber kein konsolidierter neuer Gesetzestext.

Dieser neue Gesetzestext wurde nur auf  der BWL CD veröffentlicht.

Dies ist für sich aber nur ein kleines Update, da Gesetzestexte ja überall im Netz kostenlos verfügbar sind, und man die BWL CD nicht wegen der auf ihr enthaltenen Gesetzestexte kaufen sollte. Ein viel größeres Update ist derzeit schon fertig und auf ausgelieferten CDs bereits seit einiger Zeit enthalten. Das wird aber erst Anfang Juli öffentlich gemacht…

19.03.2009

Internet Explorer 8: keine (neuen) Probleme

Gespeichert unter: BWL CD, Harry's log — Harry Zingel @ 7:52
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Nachdem Microsoft® heute den neuen Internet Explorer® Version 8 auf die Welt losgelassen hat, haben wir natürlich sogleich einen Rechner damit infiziert und die bekannten Webseiten und insbesondere die BWL CD damit getestet. Dabei ist eine gute und eine Schlechte Nachricht zustande gekommen:

Die gute Nachricht ist, daß alles völlig ohne Probleme läuft. Alle Elemente erscheinen und sehen aus wie erwartet. Die zuvor installierten Plugins (PDF, SWF) wurden übernommen und funktionieren. JavaScript läuft. Der Seitenaufbau ist in der Tat erfreulich schnell.

Die schlechte Nachricht ist, daß alte Fehler und störende Eigenschaften weiter bestehen. Insbesondere werden bei jedem (!) Aufruf von einem festinstallierten Datenträger Skripte blockiert und müssen manuell aktiviert werden. Es scheint, daß dies nach wie vor nicht abgeschaltet werden kann. Daß macht die CD-Nutzung mit dem neuen Internet Explorer so nervig wie mit dem alten.

Es bleibt also eine Empfehlung: verwenden Sie weiterhin den Firefox. Zumindestens auf den ersten Blick gilt dieser Rat fort.

Wir sammeln jetzt erste Erfahrungen und dann erscheint ggfs. ein Artikel im BWL-Boten. Mal sehen…

28.10.2008

MoMiG tritt in Kraft – und ist schon auf der BWL CD

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am 1. November in Kraft. Ich freue mich darauf hinweisen zu können, daß das Gesetz schon seit Ende August auf der BWL CD berücksichtigt ist.

Im einzelnen wurden die folgenden Punkte im Lexikon für Rechnungswesen und Controlling und in den anderen Schriftwerken der BWL CD aktualisiert bzw. hinzugefügt:

  1. Einführung einer Unternehmergesellschaft, die schon mit einem einzigen Euro Stammkapital gegründet werden kann. Die Firmierung muß ausdrücklich den Begriff „haftungsbeschränkt“ enthalten. Dieser Terminus darf nicht abgekürzt werden. Diese neue Variante der GmbH tritt in direkte Konkurrenz zur Limited.
  2. Die Unternehmergesellschaft unterliegt dann aber einer Pflichtthesaurierung, um Stammkapital aufzubauen, vgl. in „Rücklage, gesetzliche“. Sie wird, wenn durch einbehaltene Gewinne ein Stammkapital i.H.v. 25.000 Euro aufgebaut wurde, zu einer „normalen“ GmbH, darf sich aber weiterhin „Unternehmergesellschaft“ nennen.
  3. Ansonsten bleibt es bei einem Stammkapital i.H.v. 25.000 Euro. Grund hierfür waren offenbar Bedenken des Mittelstandes, der durch die neue Firmierung den Ruf der bisherigen GmbH auf dem Spiel sah.
  4. Abschaffung der bisherigen Stückelungs- und Mindesteinlagevorschriften. Ein GmbHAnteil ist dann ab 1 Euro möglich. Die bisherige Vorschrift, daß die Anteile durch einen bestimmten Betrag teilbar sein müssen, entfällt.
  5. Einführung eines Mustervertrages, der auch eine Gründung ohne notarielle Beurkundung erlaubt. Dies erleichtert und beschleunigt die Gründung der GmbH – und spart zudem die u.U. nicht geringen Kosten des Notars.
  6. Beschleunigung der Registereintragung beim Unternehmensregister. Das Registerverfahren wird dabei von einer ggfs. erforderlichen gewerberechtlichen Genehmigung abgekoppelt, so daß die Eintragung schneller bewirkt werden kann. Man kann also schon im Handelsregister stehen, während man noch auf die gewerberechtliche Genehmigung wartet.
  7. Zulassung der Verlegung des Verwaltungssitzes in das Ausland. Solche Gestaltungen waren bisher in Deutschland nicht anerkannt, §4a Abs. 2 GmbHG. Auch hier ist das EU-Recht klar zu erkennen: insbesondere ist dies eine Umsetzung der bekannten vier freiheiten des EU-Vertrages, der diese Konstruktion eigentlich schon seit 1992 gestattet.
  8. Zugleich aber Pflicht zur Eintragung einer inländischen Geschäftsanschrift im Handelsregister. Eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland bleibt also auf jeden Fall erhalten. Es soll nicht möglich sein, eine GmbH dem Zugriff deutscher Behörden oder deutscher Gläubiger zu entziehen.
  9. Einführung einer offenlegungspflichtigen Gesellschafterliste zur Erhöhung der Transparenz. In diesem Zusammenhang wird das Institut der Gutgläubigkeit des Anteilserwerbes eingeführt, d.h. wer bei Kauf des Anteiles gutgläubig war kann auch darauf vertrauen, in die Gesellschafterliste eingetragen worden zu sein. Dies entspricht den Gutgläubigkeitsvorschriften in anderen Rechtsbereichen, z.B. im Recht der Handelsregister. Die Gesellschafterliste hat damit auch eine Art Schutzfunktion.
  10. Aufhebung der Unterscheidung zwischen „kapitalersetzenden“ und „normalen“ Gesellschafterdarlehen. Es wird spannend zu sehen, wie sich dies auf „neue“ Finanzierungsformen wie z.B. Mezzanine-Kapital auswirkt
  11. Einführung einer Verpflichtung der Gesellschafter, bei Zahlungsunfähigkeit oder Unterbilanz bei Führerlosigkeit an Stelle des (dann ja nicht vorhandenen) Geschäftsführers den Insolvenzantrag zu stellen. Die fortsetzung der Geschäftstätigkeit faktisch bereits zahlungsunfähiger Gesellschaften soll so erschwert werden.
  12. Ausweitung der Ausschlußgründe für den Posten des Geschäftsführers. Bisher kann nicht Geschäftsführer sein, wer wegen bestimmter Straftaten im Bereich des Bankrottes verurteilt wurde (§6 Abs. 2 Satz 3 GmbHG). Diese Bestimmung wird auf weitere Straftaten und auf im Ausland begangene Delikte ausgeweitet. Ein Mittel gegen „Back Seat Driving“, also die Leitung der Gesellschaft „von hinten“ durch eine als Geschäftsführer ausgeschlossene Person im Wege der Bestellung eines Strohmannes, wird damit aber kaum verhindert werden.
  13. Zulassung des Cash-Pooling auch für GmbHs. Bei dieser Finanzierungsform teilen sich Konzerngesellschaften Finanzmittel. Dies war bisher nur für Aktiengesellschaften zulässig.

BWL CD: Mehr wissen – mehr können – mehr sein!

18.10.2008

BWL CD Audio: neues Hörbuch »Kulturtheorie für Betriebswirte« erschienen!

Seit wir vor einigen Tagen das neue Lehrmaterial zur Kulturtheorie veröffentlicht haben, erfreut sich dieses großer Beliebtheit. Noch für einige weitere Tage ist die PDF-Version auch im BWL-Showcase frei herunterzuladen (vorübergehende Publikation!) und viele Tausend Leser haben es sich dort bereit angeschaut. Jetzt gibt es auch eine Hörbuch-Version von diesem Material auf der BWL CD Audio.

Die BWL CD Audio ist die Hörbuch-Erweiterung zur BWL CD Grundwerk. Für gerade mal fünf Euro erhält der Leser zehn Stunden Audiomaterial von ausgewählten Inhalten der BWL CD Grundwerk. Das unterstützt das Lernen während ansonsten unproduktiver Zeiten wie zum Beispiel auf langen Autofahrten. Alle Dateien sind auch in mobilen Abspielgeräten und im Autoradio nutzbar, wenn die jeweiligen Endgeräte das MP3-Format unterstützen. Unter Windows®, Linux® oder Apple® OS X läuft die BWL CD Audio mit dem Firefox, dem Microsoft Internet Explorer, Netscape, Opera und Safari und dem jeweiligen Flash®-Plugin.

Zwei Screenshots zeigen, wie das Material im Browser aussieht:

BWL CD Audio Hauptverzeichnis

BWL CD Audio Hauptverzeichnis

Neues Hörbuch »Kulturtheorie für Betriebswirte«

Neues Hörbuch »Kulturtheorie für Betriebswirte«

Das vorliegende neue Hörbuch richtet sich nicht nur allgemein an alle Betriebswirte und betrieblichen Praktiker, sondern insbesondere auch an Fortbildungsteilnehmer „Geprüfter Betriebswirt/IHK“. Dort werden nämlich in der Prüfung nach neuer Prüfungsverordnung auch Prüfungsfragen im Bereich des interkulturellen Managements gestellt. Leider haben viele IHK-Dozenten von dem Thema keine Ahnung. Mit der BWL CD kann man sich daher möglicherweise besser auf diesen Bereich der Prüfung vorbereiten.

Mehr Informationen und eine Hörprobe befinden sich auf der Zingelseite.

Die neue Version der BWL CD Audio ist jetzt ab Lager verfügbar. Durch Eigenherstellung (professionelle Vervielfältigungstechnik) sind wir immer lieferfähig. Versand normalerweise innerhalb eines Tages.

15.09.2008

Basiszinsrechner erweitert

Gespeichert unter: Rechnungswesen — Harry Zingel @ 9:55
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Der bekannte Basiszinsrechner aus dem Excel-Ordner der BWL CD wurde heute in einer erweiterten Version veröffentlicht. Der Basiszinsrechner berechnet den Verzugszins gemäß §286 Abs. 1 und 2 BGB. Er enthält alle Zinssätze seit dem 01.09.2000 und kann bei Bekanntgabe neuer Zinssätze durch die Bundesbank (jeweils am 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres) ohne Eingriff in die Programmierung aktualisiert werden.

Bisher konnte das Programm nur eine die ganze Zeit über bestehende Forderung berechnen:

Bisherige Gesamtberechnung

Bisherige Gesamtberechnung

Jetzt wurde der Basiszinsrechner um die Berechnung ratenweise getilgter Forderungen erweitert. Dabei können beliebige Teilzahlungen zu beliebigen Zeitpunkten berücksichtigt werden:

Zinsberechnung mit Teilzahlungen

Zinsberechnung mit Teilzahlungen

Nach der letzten Teilzahlung noch bestehende Restforderungen werden dabei bis zum aktuellen Tagesdatum verzinst. Die Reihe der Tilgungen muß lückenlos und fortlaufend sein; Eingabefehler werden vom Programm abgefangen.

Die Zinstagerechenmethode ist nach wie vor 365/366-echt.

Die Datei ist nur auf der BWL CD und nicht öffentlich verfügbar. Registrierte Nutzer der BWL CD bekommen wie üblich den Freischaltschlüssel, so daß die Datei für sie quelloffen und beliebig änderbar ist.

Der Basiszinsrechner läuft auf Excel® 97/2000/XP/2003/2007.

15.06.2008

»BWL CD Audio«: Kaum zu fassen…

Gespeichert unter: Harry's log — Harry Zingel @ 3:49
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Ich bin geplättet. Mir fällt die Kinnlade runter, was bei mir doch eher selten vorkommt: seit heute morgen ist die neue BWL CD Audio verfügbar. Es ist Fußball-EM, es ist Sonntag – und ich habe auf einen ruhigen Start gehofft, wohl aus früheren Buchstarts wissend, wie heftig sowas werden kann.

Nun, es wurde heftig. Heftiger als jemals erwartet.

Ich brenne und klebe Umschläge und meine Frau schleppt sie zu den Briefkästen: der kleine Gelbe vorne in an der Hauptstraße ist unbenutzbar, weil voll. Hinten in dem Altbau-Wohnviertel gibt es einen großen Standbriefkasten, so die Sorte, wo der Postsack gleich drinhängt. Den füllen wir jetzt, mal sehen wie weit. Mal sehen, ob und wenn ja wann ich heute Ruhe finde.

Meine Studenten mögen das Fach „Marketing“ manchmal nicht. Ich schon. Und heute weiß ich noch besser, warum :-)

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