Harry Zingel’s BWL-Weblog

27.06.2009

Beitrag zur Zinstheorie, Entwurfsversion

Im Forum für Betriebswirtschaft gab es kürzlich eine Reihe von Debatten über Zinstheorie. Diese hängen mit der Kosteneigenschaft (oder Nicht-Kosteneigenschaft) von Schuldzinsen, der Bemessung des kalkulatorischen Risikos und der Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung zusammen. Am 6. Juli wird zu diesem Thema ein umfangreicherer Artikel im BWL-Boten erscheinen. Das zugehörige Paper mit meinen Thesen und den zugehörigen Begründungen ist vorab online gestellt worden. Wer an der Debatte teilnehmen will, klickt hier (PDF, 173k, druckbar):

Mindestrentabilität und die Grundgedanken der Zinstheorie

Mindestrentabilität und die Grundgedanken der Zinstheorie

Die herunterladbare Datei ist wie üblich geschützt, aber unbeschränkt druckbar.

Der Artikel ist allgemein über die Titelseite des Boten am 6. Juli verfügbar. Bitte vorab im Forum oder per eMail kommentieren; es können sich bis zum Erscheinen noch Änderungen ergeben.

Zu dem Thema stehen weitere Publikationen unmittelbar bevor. Die Drucker sind dem Vernehmen nach mit ihrer Arbeit schon fertig ;-) Bekanntgabe voraussichtlich am 7. oder 8. Juli.

Harry

10.06.2009

BWL CD: jetzt auch neuer HGB-Gesetzeswortlaut

Nachdem wir schon im April die BWL CD auf das neue HGB-Bilanzrecht aktualisiert haben, ist nunmehr auch ein neuer, vollständiger HGB-Gesetzeswortlaut mit den eingearbeiteten Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf der BWL CD erschienen.

Die BWL CD 2009

Die BWL CD 2009

Die BWL CD ist eine umfassende Ressource für die betriebswirtschaftliche Aus- und Fortbildung in den Bereichen Rechnungswesen, Controlling udn Betriebswirtschaftliche Funktionenlehre. Neben allen 12 Büchern, die ich geschrieben habe, enthält sie mein Lexikon für Rechnungswesen und Controlling (2.000 Seiten), 250 Skripte und Materialsammlungen für den Unterricht, 200 Excel®-Lösungen, Datenbanken und vieles andere mehr.

Nachdem am 3. April 2009 der Bundesrat dem Regierungsentwurf der Bilanzrechtsmodernisierung zugestimmt hat, haben wir fieberhaft an den zahlreichen Updates gearbeitet. Seit Ende April wird die BWL CD mit neuem Sachstand hinsichtlich HGB-Abschluß angeboten. Leider fehlte aber noch der eigentliche neue HGB-Gesetzeswortlaut, weil anfangs nur das Artikelgesetz mit den Änderungen vorhanden war, aber kein konsolidierter neuer Gesetzestext.

Dieser neue Gesetzestext wurde nur auf  der BWL CD veröffentlicht.

Dies ist für sich aber nur ein kleines Update, da Gesetzestexte ja überall im Netz kostenlos verfügbar sind, und man die BWL CD nicht wegen der auf ihr enthaltenen Gesetzestexte kaufen sollte. Ein viel größeres Update ist derzeit schon fertig und auf ausgelieferten CDs bereits seit einiger Zeit enthalten. Das wird aber erst Anfang Juli öffentlich gemacht…

28.02.2009

»Wagnis und Gewinn«: verbreitete Fehler und Irrtümer im Rechnungswesen

Manche Fehler sind geradezu unausrottbar. Mit Liebe und Hingabe werden sie von einer Betriebswirtegeneration an die nächste weitergereicht und ob aus Denkfaulheit oder weil alle es halt so machen niemals hinterfragt. Das freilich ist für den uns kein Grund, solche Fehler nicht ans Licht zu zerren:

»Wagnis und Gewinn«: Besonders die Meisterausbildung der Handwerkskammern macht diesen Lapsus immer wieder. Dabei ist das „Wagnis“ eine (kalkulatorische) Kostenart, wohingegen der Gewinn eine, wenn auch sehr mehrdeutige und komplexe Ergebnisgröße ist, die stets erst nach den Kosten berechnet werden kann. Ohne Wagnis also keinen Gewinn, ohne Fleiß kein Preis: beides gehört jedoch keineswegs in einen Topf!

»Kreditkosten«: Mancher muß teuer anbieten, weil er hoch verschuldet ist – angeblich. Wieso überhaupt die Bankzinsen in die Kalkulation geraten, wird selten hinterfragt, denn dort haben sie selbstverständlich nichts zu suchen. Schuldzinsen sind neutrale Aufwendungen, die nichts mit der Preisgestaltung zu tun haben sollten: dort gehören nur und ausschließlich die kalkulatorischen Zinsen hin, aber die werden oft ignoriert. Dann wäre nämlich klar, daß hohe Selbstkosten nicht hat, wer hoch verschuldet ist, sondern wer viel Kapital braucht – ob eigenes oder fremdes ist hierbei völlig egal!

»Das verursacht Verlust, das muß abgeschafft werden!«: Es gibt aber keine Produkte mit Gewinnen (oder Verluste), sondern nur welche mit Deckungsbeiträgen. Was passieren kann, wenn man ein Produkt ohne Deckungsbeitragsrechnung nur wegen eines Verlustes abschafft, haben wir hier schon vor einem halben Jahrzehnt dargestellt. Ins öffentliche Bewußtsein ist der Deckungsbeitrag gleichwohl nie wirklich gedrungen.

»Leasing, so günstig«: dieser vermutlich von den Leasingfirmen sorgfältig und liebevoll hochgepäppelte Irrtum läßt sich leicht anhand der Berechnung der internen Verzinsung (XLS) widerlegen, nur soll das möglichst keiner können. Selbst die Verkäufer solcher Firmen (und des Versicherungsgewerbes) können es meist nicht. Aber auch sonst ist Leasing selten sinnvoll – höchstens, wenn woanders keine Liquidität mehr zu bekommen ist. Dann sollte man aber möglichst gar keine Verpflichtung mehr eingehen!

»Wir müssen uns versichern!«: Dann aber zahlen wir statistisch gesehen stets mehr ein als wir herauskriegen, denn der Erwartungswert jeder Versicherung ist immer (hochgradig) negativ. Wer aber spielt ein Spiel, bei dem man nicht gewinnen kann?

»Wir müssen sparen«: Vielfach wird dabei aber vergessen, daß wer spart auch die Stückkosten steigen läßt. Dies aber schafft neue Probleme, neue Zwänge zu Einsparungen, noch mehr Frust – ein Teufelskreis. Und denken alle so, steigen die Preise und werden die Güter knapper- eine unsoziale Ideologie. Anstatt zu sparen sollte man ausweiten, vergrößern, expandieren und stets auf sinkende Stückkosten senken, also vorwärts denken!

»Die Annuitätentilgung ist schon ok…«: Unter einem Annuitätendarlehen versteht man eines, bei dem die Tilgung in gleichhohen Gesamtraten erfolgt, also dem Kreditnehmer nur gesagt wird, wieviel er pro Monat/Quartal/Jahr zu zahlen hat, nicht aber, wie hoch der darin steckende Zins ist. Im Konsumentenbereich ist das die faktisch einzige Art der Darlehenstilgung. Daß dies aber auch die teuerste Art der Tilgung ist, verraten die Banker in aller Regel nicht. Man kann es freilich selbst hier nachrechnen.

»Mehrere Zahlungstermine pro jahr sind besser«: Der Glaube, lieber monatlich als vierteljährlich oder gar jährlich zu zahlen, ist ein verbreiteter Irrtum der Versicherungs- und Kreditnehmer, denn der Effektivzins steigt bei einer höheren Anzahl von Zinsterminen. Es wundert daher nicht, daß Guthabenzinsen (wie z.B. auf Sparverträge) in aller Regel nur ein mal pro jahr, Schuldzinsen (z.B. auf Girokonten) hingegen oft monatlich abgerechnet werden. Was daran schlecht ist, kann man hier herausfinden. Mangelnde Kenntnisse in Finanzmathematik kosten aber so manchen unwissenden Kreditnehmer viel Geld. Mathematik ist eben doch nicht langweilig – jedenfalls nicht, wenn es ums eigene Geld geht!

„Allen ist das Nachdenken erlaubt“, so weiß ein altes Sprichwort, „aber vielen bleibt es erspart“. Das ist auch im Rechnungswesen so, wo schon ganze Branchen auf solche Irrtümer aufgebaut werden. Einen Betrieb zu sanieren, oder „nur“ einfach ihn zu führen, ist aber eine schwierige Aufgabe, die mit der fundamentalen Kritik hergebrachter Denkweisen und Verhaltensmuster beginnt. An dieser fundamentalkritischen Denkweise fehlt es leider ziemlich oft – besonders in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwunges, in denen man meint, es nicht nötig zu haben.

Der Leser kann gewiß weitere Irrtümer aus eigener Erfahrung hinzufügen, und wer mit seine Lieblingsfehler petzt muß damit rechnen, sie bald im BWL-Boten zu lesen – natürlich anonymisiert! :-)

18.01.2009

Fehler in IHK-Prüfungen: wieder mal die Bilanzanalyse

Immer wieder haben wir an dieser Stelle Probleme in IHK-Prüfungen aufs Korn genommen. Jetzt ist in der Prüfung „Technischer Betriebswirt“ (alte Verordnung) im Fach „Finanzierung, Investition, Steuern“ vom 2. März 2007 wieder ein neues Problem aufgetaucht, wieder mal zur Bilanzanalyse. Und dabei hatte alles so gut angefangen…

So haben wir vor einiger Zeit an dieser Stelle eine falsche Berechnungsmethode der kalkulatorischen Abschreibungen kritisiert, und das wird im offiziellen Lösungsvorschlag zu Aufgabe 1 der genannten Prüfung diesmal völlig richtig gemacht. Auch das Ding mit der sogenannten »2:1-Regel« wird nicht wiederholt. Zwar wird immer noch eine starre Eigenkapitalquote verlangt, diesmal aber mit Bezug auf den Bundesdurchschnitt – im Osten auch nicht angemessen, wo (in Thüringen) ein Drittel der Unternehmen gar kein Eigenkapital haben, aber immerhin besser als die unsinnige Forderung, es sollten stets und immer 50% Eigenkapital sein. Wo aber alte Fehler unterlassen werden, müssen anscheinend neue gemacht werden. Diesmal ist die Liquiditätsrechnung dran.

In Aufgabe 4 soll der Prüfungsteilnehmer die Liquiditätsgrade 2 und 3 berechnen und die Ergebnisse interpretieren. Für die Liquidität 2 kommt der offizielle Lösungsvorschlag zutreffend auf 75% und für die 3. Liquidität auf 156,25%. Die offizielle Interpretation der 2. Liquidität ist richtig, daß dieser Wert stets über 100% liegen solle, denn man muß stets nach Einzug aller kurzfristigen Forderungen alle kurzfristigen Verbindlichkeiten begleichen können, so weit so gut. Dann aber kommt der Hammer:

„Die Liquidität dritten Grades“, so schreiben die Prüfungslyriker, „sollte nach Möglichkeit doppelt so hoch [wie die 2. Liquidität, d.Red.] sein, d.h. sie sollte 200% betragen“. Autsch… das ist wirklich ein Hauer. Schauen wir mal nach, warum.

Beispiel 1
Aktiva Passiva
Anlagevermögen 100.000 EUR Eigenkapital 40.000 EUR
Vorräte (RHB, Ausgangslager) 20.000 EUR Jahresüberschuß (Gewinn) 5.000 EUR
Kurzfr. Forderungen 80.000 EUR Langfr. Fremdkapital 85.000 EUR
Geldmittel (Kasse, Bankguthaben) 30.000 EUR Kurzfr. Fremdkapital 100.000 EUR
230.000 EUR 230.000 EUR

In diesem Beispiel beträgt die 1. Liquidität zwar nur 30%, aber die 2. Liquidität, die ja die kurzfristigen Forderungen einbezieht, liegen wir bei 110% – ein gesundes Unternehmen. Werden alle Forderungen eingezogen, können die kurzfristigen Verpflichtungen bedient werden. Dieses Verhältnis ist angesichts der vielfach schlechten Zahlungsmoral häufig.

Die dritte Liquidität liegt hingegen bei 130%, d.h. das Umlaufvermögen i.H.v. 130.000 Euro aus Geldmitteln, Forderungen und Vorräten beträgt 130% der kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die Lager sind also klein. Es gibt kaum oder keine Ladenhüter („Langsamdreher“). Mag es bestimmte Branchen geben, in denen umfangreiche Lagerbestände notwendig sind, ist dies doch ein wünschenswerter Zustand, denn kleine Lager bedeuten geringe Zinskosten und damit niedrige Selbstkosten, also Wettbewerbsfähigkeit. Das aber sieht die Kammer anders. Wollte dieses Unternehmen nicht durch die Prüfung fallen, müßte die Bilanz folgendermaßen aussehen:

Beispiel 2
Aktiva Passiva
Anlagevermögen 100.000 EUR Eigenkapital 130.000 EUR
Vorräte (RHB, Ausgangslager) 110.000 EUR Jahresüberschuß (Gewinn) 5.000 EUR
Kurzfr. Forderungen 80.000 EUR Langfr. Fremdkapital 85.000 EUR
Geldmittel (Kasse, Bankguthaben) 30.000 EUR Kurzfr. Fremdkapital 100.000 EUR
320.000 EUR 320.000 EUR

Im Beispiel 2 haben wir den Lagerbestand so erhöht, daß die 3. Liquidität das Doppelte der 2. Liquidität ausmacht. Während die 2. Liquidität nach wie vor bei 110% liegt, besteht hier aus dem Umlaufvermögen i.H.v. 220.000 Euro eine 3. Liquidität von 220%. Ein so umfangreiches Lager wäre aber auf der Eingangsseite entweder ein Zeichen für eine sehr schlechte Lagerführung (oder für sehr unzuverlässige Lieferanten, so daß sehr hohe Mindestbestände erforderlich sind) oder aber auf der Ausgangsseite ein Zeichen für viele möglicherweise unverkäufliche Produkte (oder einen gerade abgeschlossenen Großauftrag, der am Stichtag kurz vor seiner Auslieferugn steht). Macht man keine Sonderannahmen, wie die Lagerung im Kundenauftrag etwa im Rahmen eines Zulieferverhältnisses mit einem Großabnehmer, ist dies aber gerade ein Zeichen für eine sehr ungesunde Lage – meist für schlechten Absatz und damit für eine strategische Krise.

Zudem wären die Zinskosten viel höher. Nimmt man einen kalkulatorischen Zinsfuß von 10% an, so betragen die kalk. Zinsen in Beispiel 1 nur 23.000 Euro, während sie in Beispiel 2 mit 32.000 Euro immerhin 39% höher sind. Das erhöht die Selbstkosten und verschlechtert die Wettbewerbsposition. Auch aus diesem Blickwinkel ist ein großes Lager also kaum wünschenswert.

Schließlich würde ein so großer Lagerbestand eigenfinanziert sein, denn sonst käme man ja nicht auf die von der Prüfung geforderte 3. Mindest-Liquidität. Das aber verschlechtert tendenziell die Rentabilität, denn bei 40.000 Euro Eigenkapital (Beispiel 1) entsprechen 5.000 Euro Gewinn noch 12,5% Eigenkapitalrentabilität, bei 130.000 Euro Eigenkapital aber (Beispiel 2) wären es nur noch ganze 3,846% Eigenkapitalrentabilität – viel zu wenig, und zudem ein Verstoß gegen das im Leverage Effect ausgedrückte Gesetz der „schlanken“ Unternehmensfinanzierung.

Liebe Kämmerlinge, da habt ihr wieder mal einen Bock geschossen. Ein wenig Sorgfalt wäre beim Machen der Aufgaben angemessen. Man mag sich auf einen Bundesdurchschnitt bei der Eigenkapitalquote beziehen und sich über Sinn und Unsinn dieser Zahl als Prüfungsforderung streiten, aber daß die 3. Liquidität mindestens das Doppelte der 2. Liquidität betragen solle, ist blanker Blödsinn. Darüber lachen vielleicht die Hühner, aber nicht die Teilnehmer, die wegen sowas ihre Prüfungen vergeigen.

Die an dieser Stelle kritisierte Prüfung kann übrigens jedermann im W. Bertelsmann Verlag käuflich erwerben.

Literatur: Zingel, Harry, „Bilanzanalyse nach HGB“, Weinheim 2006, ISBN-13: 978-3-527-50251-6, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

24.05.2008

Break Even Rechnung

Gespeichert unter: Rechnungswesen — Harry Zingel @ 3:33
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Die Aufgabenpoeten der Industrie- und Handelskammern denken sich immer wieder knallharte Aufgaben zur Break Even Rechnung aus. Die Grundkonzepte der Break Even Analyse scheinen einfach, aber die Ausgestaltung im Einzelfall ist bisweilen knallhart. Der BWL-Bote hat eine Reihe von Artikeln mit den wichtigsten Aufgabenvarianten publiziert:

Knallharte Prüfungsfragen zur Break Even Rechnung, Teil 1 von 3
Knallharte Prüfungsfragen zur Break Even Rechnung, Teil 2 von 3
Knallharte Prüfungsfragen zur Break Even Rechnung, Teil 3 von 3
Break Even Rechnung: was zum Teufel ist der DBUF?
Prüfungsrelevant: Grundgedanken und Kostenverläufe der Break-Even-Rechnung

Es wird dringend empfohlen, diese Aufgabentypen vertieft anzuschauen und die dahintersteckenden – zugegebenermaßen komplexen – Mechanismen zu verstehen. Sie sind hochgradig prüfungswichtig.

Der BWL-Bote

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Der BWL-Bote bloggt!

Ich freue mich, der Blog-Community den BWL-Boten sozusagen offiziell vorstellen zu können: seit sieben Jahren finden sich dort zahlreiche Kommentare zu Rechnungswesen, Controlling und Betriebswirtschaft – ohne Rücksicht auf Denkverbote. Besonders bei Teilnehmern der IHK-Fortbildungen ist der Bote schon weithin bekannt. Jetzt ist er auch unter die Blogger gegangen…

Der BWL-Bote

In loser Folge werden wir nun an dieser Stelle auf excellente Botenartikel hinweisen, und ein bißchen auf die eine oder andere Art mit dem Bloggen experimentieren. Kommentare sind natürlich jederzeit willkommen. Dies ist einstweilen ein Experiment…

Mit den besten Grüßen
Harry Zingel
Der BWL-Bote

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