Harry Zingel’s BWL-Weblog

18.01.2009

Fehler in IHK-Prüfungen: wieder mal die Bilanzanalyse

Immer wieder haben wir an dieser Stelle Probleme in IHK-Prüfungen aufs Korn genommen. Jetzt ist in der Prüfung „Technischer Betriebswirt“ (alte Verordnung) im Fach „Finanzierung, Investition, Steuern“ vom 2. März 2007 wieder ein neues Problem aufgetaucht, wieder mal zur Bilanzanalyse. Und dabei hatte alles so gut angefangen…

So haben wir vor einiger Zeit an dieser Stelle eine falsche Berechnungsmethode der kalkulatorischen Abschreibungen kritisiert, und das wird im offiziellen Lösungsvorschlag zu Aufgabe 1 der genannten Prüfung diesmal völlig richtig gemacht. Auch das Ding mit der sogenannten »2:1-Regel« wird nicht wiederholt. Zwar wird immer noch eine starre Eigenkapitalquote verlangt, diesmal aber mit Bezug auf den Bundesdurchschnitt – im Osten auch nicht angemessen, wo (in Thüringen) ein Drittel der Unternehmen gar kein Eigenkapital haben, aber immerhin besser als die unsinnige Forderung, es sollten stets und immer 50% Eigenkapital sein. Wo aber alte Fehler unterlassen werden, müssen anscheinend neue gemacht werden. Diesmal ist die Liquiditätsrechnung dran.

In Aufgabe 4 soll der Prüfungsteilnehmer die Liquiditätsgrade 2 und 3 berechnen und die Ergebnisse interpretieren. Für die Liquidität 2 kommt der offizielle Lösungsvorschlag zutreffend auf 75% und für die 3. Liquidität auf 156,25%. Die offizielle Interpretation der 2. Liquidität ist richtig, daß dieser Wert stets über 100% liegen solle, denn man muß stets nach Einzug aller kurzfristigen Forderungen alle kurzfristigen Verbindlichkeiten begleichen können, so weit so gut. Dann aber kommt der Hammer:

„Die Liquidität dritten Grades“, so schreiben die Prüfungslyriker, „sollte nach Möglichkeit doppelt so hoch [wie die 2. Liquidität, d.Red.] sein, d.h. sie sollte 200% betragen“. Autsch… das ist wirklich ein Hauer. Schauen wir mal nach, warum.

Beispiel 1
Aktiva Passiva
Anlagevermögen 100.000 EUR Eigenkapital 40.000 EUR
Vorräte (RHB, Ausgangslager) 20.000 EUR Jahresüberschuß (Gewinn) 5.000 EUR
Kurzfr. Forderungen 80.000 EUR Langfr. Fremdkapital 85.000 EUR
Geldmittel (Kasse, Bankguthaben) 30.000 EUR Kurzfr. Fremdkapital 100.000 EUR
230.000 EUR 230.000 EUR

In diesem Beispiel beträgt die 1. Liquidität zwar nur 30%, aber die 2. Liquidität, die ja die kurzfristigen Forderungen einbezieht, liegen wir bei 110% – ein gesundes Unternehmen. Werden alle Forderungen eingezogen, können die kurzfristigen Verpflichtungen bedient werden. Dieses Verhältnis ist angesichts der vielfach schlechten Zahlungsmoral häufig.

Die dritte Liquidität liegt hingegen bei 130%, d.h. das Umlaufvermögen i.H.v. 130.000 Euro aus Geldmitteln, Forderungen und Vorräten beträgt 130% der kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die Lager sind also klein. Es gibt kaum oder keine Ladenhüter („Langsamdreher“). Mag es bestimmte Branchen geben, in denen umfangreiche Lagerbestände notwendig sind, ist dies doch ein wünschenswerter Zustand, denn kleine Lager bedeuten geringe Zinskosten und damit niedrige Selbstkosten, also Wettbewerbsfähigkeit. Das aber sieht die Kammer anders. Wollte dieses Unternehmen nicht durch die Prüfung fallen, müßte die Bilanz folgendermaßen aussehen:

Beispiel 2
Aktiva Passiva
Anlagevermögen 100.000 EUR Eigenkapital 130.000 EUR
Vorräte (RHB, Ausgangslager) 110.000 EUR Jahresüberschuß (Gewinn) 5.000 EUR
Kurzfr. Forderungen 80.000 EUR Langfr. Fremdkapital 85.000 EUR
Geldmittel (Kasse, Bankguthaben) 30.000 EUR Kurzfr. Fremdkapital 100.000 EUR
320.000 EUR 320.000 EUR

Im Beispiel 2 haben wir den Lagerbestand so erhöht, daß die 3. Liquidität das Doppelte der 2. Liquidität ausmacht. Während die 2. Liquidität nach wie vor bei 110% liegt, besteht hier aus dem Umlaufvermögen i.H.v. 220.000 Euro eine 3. Liquidität von 220%. Ein so umfangreiches Lager wäre aber auf der Eingangsseite entweder ein Zeichen für eine sehr schlechte Lagerführung (oder für sehr unzuverlässige Lieferanten, so daß sehr hohe Mindestbestände erforderlich sind) oder aber auf der Ausgangsseite ein Zeichen für viele möglicherweise unverkäufliche Produkte (oder einen gerade abgeschlossenen Großauftrag, der am Stichtag kurz vor seiner Auslieferugn steht). Macht man keine Sonderannahmen, wie die Lagerung im Kundenauftrag etwa im Rahmen eines Zulieferverhältnisses mit einem Großabnehmer, ist dies aber gerade ein Zeichen für eine sehr ungesunde Lage – meist für schlechten Absatz und damit für eine strategische Krise.

Zudem wären die Zinskosten viel höher. Nimmt man einen kalkulatorischen Zinsfuß von 10% an, so betragen die kalk. Zinsen in Beispiel 1 nur 23.000 Euro, während sie in Beispiel 2 mit 32.000 Euro immerhin 39% höher sind. Das erhöht die Selbstkosten und verschlechtert die Wettbewerbsposition. Auch aus diesem Blickwinkel ist ein großes Lager also kaum wünschenswert.

Schließlich würde ein so großer Lagerbestand eigenfinanziert sein, denn sonst käme man ja nicht auf die von der Prüfung geforderte 3. Mindest-Liquidität. Das aber verschlechtert tendenziell die Rentabilität, denn bei 40.000 Euro Eigenkapital (Beispiel 1) entsprechen 5.000 Euro Gewinn noch 12,5% Eigenkapitalrentabilität, bei 130.000 Euro Eigenkapital aber (Beispiel 2) wären es nur noch ganze 3,846% Eigenkapitalrentabilität – viel zu wenig, und zudem ein Verstoß gegen das im Leverage Effect ausgedrückte Gesetz der „schlanken“ Unternehmensfinanzierung.

Liebe Kämmerlinge, da habt ihr wieder mal einen Bock geschossen. Ein wenig Sorgfalt wäre beim Machen der Aufgaben angemessen. Man mag sich auf einen Bundesdurchschnitt bei der Eigenkapitalquote beziehen und sich über Sinn und Unsinn dieser Zahl als Prüfungsforderung streiten, aber daß die 3. Liquidität mindestens das Doppelte der 2. Liquidität betragen solle, ist blanker Blödsinn. Darüber lachen vielleicht die Hühner, aber nicht die Teilnehmer, die wegen sowas ihre Prüfungen vergeigen.

Die an dieser Stelle kritisierte Prüfung kann übrigens jedermann im W. Bertelsmann Verlag käuflich erwerben.

Literatur: Zingel, Harry, „Bilanzanalyse nach HGB“, Weinheim 2006, ISBN-13: 978-3-527-50251-6, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

15.01.2009

Bilanzanalyse: der Hammer in der dritten Liquidität

Die Bilanzanalyse ist eine beliebte Fehlerquelle in IHK-Prüfungen (Beispiel 1, Beispiel 2, Beispiel 3). Es macht also Sinn, sich schon die grundlegenden Kennzahlenkonzepte gründlich anzuschauen. Dabei stößt man bisweilen auch auf Fallen, die bisher in den Kammerprüfungen nicht beobachtet wurden. Noch nicht. In dem Maße aber, in dem Fortbildungsgänge wie „Geprüfter Betriebswirt“ kapitalmarktnaher werden, wird sowas hier prüfungsgefährlicher:

Die Klausuren-Knaller finden sich nämlich wie immer in den Einzelheiten, und nicht im großen Ganzen. Schauen wir mal, wie das aussehen kann. Hierfür brauchen wir die folgende Bilanz einer Aktiengesellschaft. Die ausgewiesenen eigenen Anteile sind Aktien, die als Teil eines Mitarbeiter-Beteiligungsprogrammes an Arbeitnehmer ausgegeben werden sollen:

H.B. Nichts AG
Aktiva Passiva
Anlagevermögen 360.000 EUR Grundkapital 150.000 EUR
Vorräte (RHB, Ausgangslager) 100.000 EUR Rücklage für eigene Anteile 20.000 EUR
Eigene Anteile 20.000 EUR Jahresüberschuß 80.000 EUR
Forderungen aus L&L 270.000 EUR Langfr. Fremdkapital 370.000 EUR
Bargeld (Kasse, Bank) 70.000 EUR Kurzfr. Fremdkapital 200.000 EUR
820.000 EUR 820.000 EUR

Für das Geschäftsjahr sollen die drei Liquiditäten berechnet werden. Die Aufgabe scheint einfach, denn die Bilanz enthält wenige Daten und scheint frei von größeren Hürden zu sein. Der Klausurteilnehmer beginnt also, die Barliquidität L1 zu berechnen. Hierzu wird das Bargeld i.H.v. 70 T€uro durch die kurzfristigen Verbindlichkeiten i.H.v. 200 T€uro geteilt, 35%. So weit, so gut.

Die zweite Liquidität L2 findet man, indem man die Summe aus kurzfristigen Forderungen und Bargeld i.H.v. insgesamt 340 T€uro durch die kurzfristigen Verbindlichkeiten dividiert, macht 170%. Sieht fast schon langweilig aus, so einfach. Zu schön um wahr zu sein.

Kommen wir zur dritten Liquidität (L3). Einer handelsüblichen Formelsammlung entnehmen wir, daß das Umlaufvermögen durch die kurzfristigen verbindlichkeiten zu teilen sei. Also sind die vier Umlaufvermögensposten zu addieren (Summe = 460 T€uro) und durch die kurzfristigen Schulden i.H.v. 200 T€uro zu dividieren, macht 230% – und diese Lösung ist falsch.

Jetzt ist nämlich der Auswendiglerner dem Prüfungspoeten auf den Leim gegangen: zwar beträgt die maximale Haltefrist für eigene Anteile, die an Mitarbeiter ausgegeben werden sollen ein Jahr (§71 Abs. 3 Satz 2 AktG), aber diesen Anteilen kommen keine Rechte zu (§71b AktG). Sie sind ferner mit der in der Bilanz ja ersichtlichen Rücklage für eigene Anteile zu unterlegen (§71 Abs. 2 Satz 2 AktG und §272 Abs. 4 HGB). Ihnen kommt also keine „echte“ Vermögenseigenschaft zu. Sie besitzen keine Haftungswirkung. Sie müssen also auch aus der Liquiditätsrechnung herausgelassen werden.

Für die Berechnung der dritten Liquidität sind also lediglich das Bargeld, die kurzfristigen Forderungen und die Vorräte, nicht aber die eigenen Anteile zu addieren. Dividiert durch die kurzfristigen Verbindlichkeiten führt das zu einem Ergebniswert i.H.v. 220% – Überraschung!

So kann man auch mit kleinen Sachen dem Prüfungsteilnehmer Freude machen. Wer immer schablonenhaft auswendig lernt und Formeln einfach mit Werten füllt, tappt in solche kleinen aber feinen Fallen. Es ist unerläßlich, nicht nur die grobe Einteilung der Bilanz in Anlage- und Umlaufvermögen zu kennen, sondern auch die Bedeutung der einzelnen Positionen parat zu haben. Nur dann kommt man zum richtigen Ergebnis. Zum Erfolg, wer wüßte es nicht, gibt es keinen Lift. Man muß immer die Treppe benutzen!

Literatur: Zingel, Harry, „Bilanzanalyse nach HGB“, Weinheim 2006, ISBN-13: 978-3-527-50251-6, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

22.11.2008

Bildungsprovinzialismus: wenn die IHK kein Englisch kann…

Schon vor einiger Zeit haben wir uns im BWL-Boten über Probleme mit Übersetzungen von in Deutschland erworbenen Titeln ausgelassen. Für Absolventen ist es in Zeiten der Globalisierung offensichtlich wichtig, daß ihre Titelbezeichnungen auch in Englisch vorliegen. Während dies im akademischen Bereich durch den sogenannten Bologna-Prozeß vereinfacht wird, durch den europaweit Abschlüsse vereinheitlicht und Prüfungen standardisiert werden, gibt es im Bereich der IHK-Fortbildung noch immer keine vergleichbaren Bestrebungen. Einige Kammern tun sich daher mit der Ausstellung englischsprachiger Zeugnisse besonders schwer.

Dabei wären sie eindeutig zu einer englischen und einer französischen Fassung des Kammerzertifikates verpflichtet, §37 Abs. 3 Satz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG). „Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen“ heißt es unmißverständlich im Gesetzestext. „Ist beizufügen“, und nicht „darf beigefügt werden“ oder sowas! Dennoch wird dies von einer bestimmten Kammer in Bayern bis heute verweigert. Selbst eine „Übersetzungshilfe“ des Titels, also eine amtliche englische Version von „Betriebswirt/IHK“ (statt einer Vollübersetzung des gesamten Dokuments), wird verweigert – seit einem halben Jahr.

Der englische Titel ist für die Absolventen nicht nur bei einer Tätigkeit im Ausland relevant: auch Qualitätsmanagement- und Personalverwaltungssysteme verlangen oft standardmäßig eine englische Titelbezeichnung – und machen Gehaltseinstufungen und Qualifizierungskategorien davon abhängig. Und von international einzusetzenden Briefköpfen und Visitenkarten mal ganz zu schweigen.

Wir haben uns ja schon an anderer Stelle über die Grundsätze ordnungsgemäßer Beschwerdeführung ausgelassen. Das ist hier erschwert, denn der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ist keine Aufsichtsbehörde für die vor Ort tätigen Industrie- und Handelskammern. Es gibt, leider, keine hierarchische Organisation der Industrie- und Handelskammern. Zudem wissen wir wohl, wie der DIHK auf Beschwerden reagiert. Sind Kammerbeschwerden form-, frist- und fruchtlos? Kann jede örtliche Industrie- und Handelskammer nach Gutdünken verfahren?

Natürlich hat der Betroffene sich auch beim zuständigen Landesministerium beschwert, und von dort in einem der Redaktion vorliegenden Schreiben allen Ernstes die Auskunft erhalten, daß dies kein Rechtsverstoß sei, nichtmal mit Blick auf die unmißverständliche Formulierung im Berufsbildungsgesetz. Es sei auch kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, in diesem Fall eine „Übersetzungshilfe“ zu verweigern, obwohl diese von anderen Kammern problemlos ausgestellt wird. Schlägt hier der deutsche Bildungsprovinzialismus zu? Warum kann sowas nicht bundesweit einheitlich gehandhabt werden, wo anderswo längst die Europäische Vereinheitlichung greift?

Vielleicht hilft ein Blick in das IHK-Gesetz. „Die Industrie- und Handelskammern“, so lesen wir dort in §1 Abs. 1, „haben die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen“. Es ist ganz offensichtlich ein berechtigtes Interesse des betroffenen Absolventen, der übrigens selbst Kammermitglied ist, seinen mühsam erworbenen Titel auch in Englisch vorweisen zu können. Und die Kammern sollten Erfahrung mit englischen Dokumenten haben, denn ihnen „obliegt die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen“ (§1 Abs. 3 IHK-G). Warum ist es dann ein solches Problem, „Betriebswirt/IHK“ endlich verbindlich zu übersetzen und entsprechend auf Anfrage englische und französische Zeugnisse auszustellen?

Die Kammern stellen sich an wie Provinzbehörden vor Jahrzehnten. Die Globalisierung, die Europäische Integration und die weltweite Mobilität von Mensch und Material sind an den Kämmerlingen ganz offenbar spurlos vorübergegangen, jedenfalls was den Bereich der Fortbildungen angeht. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, wenn wir nicht in diesem Bereich auch den Anschluß verlieren wollen. Die glatte Verweigerung einer englischen Titelbezeichnung kann jedenfalls auf eine regelrechte Inländerdiskriminierung hinauslaufen. Mit den Regelungen des EU-Rechts dürfte das kaum vereinbar sein…

Zur Ehrenrettung der Kammern muß man jedoch anmerken, daß die hier geschilderten Probleme nur einen einzigen Kammerstandort zu betreffen scheinen. Andere Kammern haben offensichtlich keine Probleme mit der Ausstellung englischsprachiger Titel und Zertifikate zu haben: sie erscheinen schon im Weiterbildungsprogramm (Beispiel, 6,47 MB) und natürlich auf den Zertifikaten. Vielleicht würde es ausreichen, bestimmte Dinge bundesweit zu zentralisieren, so daß nicht mehr jede Kammer nach Gutsherrenart machen kann, was sie will?

(zuerst im BWL-Boten in http://www.bwl-bote.de/20081103.htm veröffentlicht)

16.08.2008

Geprüfter Technischer Betriebswirt: Lösung zur Aufgabe zur Maschinenrechnung

Für die vor einer Woche an dieser Stelle bekanntgemachte Aufgabe zur Maschinenrechnung ist jetzt im BWL-Showcase auf der Zingelseite die Lösung erschienen. Wer sich also an der sicher nicht ganz trivialen Knallschote versucht hat, kann jetzt sehen, ob er richtig gelegen hat. Wie aus der Lösung ersichtlich, werden in der Aufgabe die wichtigsten statischen und dynamischen Verfahren zu einem komplexen Ganzen zusammengeführt. Die hier angewandten Verfahren und Konzepte bilden den Kern dessen, was erfahrungsgemäß in den Prüfungen „Technischer Betriebswirt“ von den Teilnehmern erwartet wird. Wer damit also Probleme hatte, hat jetzt noch eine Chance, sich bis zur bevorstehenden Herbstprüfung etwas weiter in die Themengebiete einzuarbeiten.

Wie immer werde ich im Forum für Betriebswirtschaft und durch zahlreiche Publikationen im BWL-Boten und auf der BWL CD alle Teilnehmer bei ihrem Bemühen unterstützen.

Die Veröffentlichung im BWL-Showcase ist vorübergehend und dauert bis ca. Anfang September. Die direkte Adresse der jeweils aktuellen Showcase-Publikation ist http://www.zingel.de/pdf/showcase.pdf.

Ach ja: diese Woche kommt hier noch eine Überraschung. Die ist gerade in der heißen Phase. Abwarten…

Harry

10.08.2008

Geprüfter Technischer Betriebswirt: neue Aufgabe zur Maschinenrechnung

Im Fortbildungsgang »Geprüfter Technischer Betriebswirt« ist offensichtlich die Maschinenrechnung von großer Wichtigkeit. Eine Vielzahl von Aufgaben ist ja bereits auf der allseits bekannten BWL CD enthalten. Für eine Seminargruppe habe ich soeben eine neue Aufgabe entworfen, die auf den ersten Blick überschaubar aussieht, aber voller Fallen steckt. Verschiedene Methoden müssen richtig ausgewählt, die hierfür jeweils nötigen Daten gefunden und/oder berechnet und die jeweiligen Verfahren sachgerecht angewandt werden. Zudem müssen zahlenmäßige Ergebnisse interpretiert und gedeutet werden: ganz offenbar eine Aufgabe von hoher Prüfungsrelevanz. Wer will, kann es hier selbst ausprobieren.

Die Lösung zu dieser Knallschote ist bedauerlicherweise nicht enthalten; sie wird aber voraussichtlich am 16. oder 17. August im BWL-Showcase auf der Zingelseite bekannt gemacht werden.

Auf allen ab heute hergestellten BWL CDs ist die Aufgabe samt zugehöriger Lösung und Erläuterung im Übungs-Ordner in der Datei „Maschinenrechnung.pdf“ enthalten.

Viel Spaß beim knobeln :-)

Harry

23.07.2008

Technischer Betriebswirt: der Anfang vom Ende

Nachdem im Jahre 2004 die neue Prüfungsverordnung „Geprüfter Technischer Betriebswirt“ die bisherige Prüfung „Technischer Betriebswirt“ abgelöst hat, und seit 2005 und vermehrt erstmals in 2006 auch nach der neuen Verordnung geprüft wird, hat jetzt das Ende der Prüfungen nach alter Verordnung begonnen: die Industrie- und Handelskammern bieten keine bundeseinheitlichen Prüfungen mehr an, nur noch selbstgestrickte Prüfungsveranstaltungen. Wo immer sich noch jemand nach alter Verordnung anmeldet, wird eigens ein Aufgabenausschuß gegründet. Wir werden sehen, was dabei herauskommt.

So ist die Aufgabenerstellung eine undankbare Aufgabe, denn die Ausschußtätigkeit wird schlecht bezahlt, ist aber gleichwohl verantwortungsvoll und zeitraubend. Auch in den Prüfungen nach alter Verordnung steckt eine Menge Gehirnschmalz, und die Kammern haben Schwierigkeiten, geeignete Ausschußmitglieder zu verpflichten. Das kann mehrere mögliche Folgen für die Teilnehmer haben.

So kann es sein, daß gar kein Ausschuß zustande kommt. Dann müssen Anmeldungen abgelehnt und die Teilnehmer auf die neue Verordnung oder eine längere Fahrtstrecke verwiesen werden. Für alle, die noch nach alter Verordnung unterrichtet wurden, empfehlen wir gleichwohl die Autobahn.

Es kann auch sein, daß der Ausschuß, der sich zustande bringen läßt, nichts taugt. Das ist schlimmer, denn eine schlecht gestellte Frage kann bösere Folgen haben als eine richtig plazierte Knallschote. Fehlt aber die übergreifende Kontrolle, so ist das Risiko von Prüferfehlern möglicherweise größer.

Schließlich kann man auch Glück haben, nämlich auf einfachere Aufgaben zu treffen als es früher der Fall war.

Erste Erfahrungen in dieser Hinsicht wurden hierzulande schon im März gesammelt. Im Herbst scheint es keinen Prüfungsteilnehmer mehr nach alter Verordnung mehr zu geben. Die Prüfungen nach alter Verordnung soll es aber doch noch einige Jahre geben, vermutlich bis 2010. Erst danach werden sie endgültig vom Markt verschwinden. Wer immer jedenfalls noch eine „alte“ Prüfung will, sollte sich ranhalten. Wir werden jedenfalls die Entwicklung beobachten und sie an dieser Stelle oder im BWL-Boten kommentieren.

20.07.2008

Der Techniker zwischen Barwert und Bilanz

Die kreative Inkompatibilität der Technischen Betriebswirte

„Wer schreibt, der bleibt“ weiß ein altes Sprichwort, und Volkes Mund tut Wahrheit kund. Auch bei den technischen Berufen, denn trotz Fachkräftemangels stehen die Chancen für Techniker in China oder Rußland besser, also in den Ländern, die nicht an den Klimaschwindel glauben. Das alleine ist schon Grund genug, sich kaufmännisch zu qualifizieren, denn meist bleiben nur die Konzernzentralen hier, nicht aber die produktiven Bereiche. Wer sich also nicht in Rechnungswesen und Controlling auskennt, muß bald nach Übersee oder zum Arbeitsamt. Das stellt manchen Techniker vor ganz eigene Probleme.

Ungewohnte Denkmuster

Liest sich der Rahmenstoffplan „Geprüfter Technischer Betriebswirt“ inzwischen nämlich fast wie der Bilanzbuchhalter-Stoffplan, muß der Techniker die typisch kaufmännischen Denkmuster doch erst lernen. Die werden nicht gelehrt, sondern vorausgesetzt, auch im neuen Stoffplan: so fällt Leuten, die in Volt und Kilo rechnen, das Denken in Mittelherkunft und Mittelverwendung schwer, denn Kräfte wirken direkt, aber Kapitalbeträge kann man nicht dem Vermögen direkt zuordnen. Sie werden daher oft verwechselt (ein beliebter Fehler). Auch das Denken in Einheiten, das Techniker in ihrer Ausbildung bis zum Umfallen üben, ist Kaufleuten oft fremd: sie kennen nur eine Einheit, den Euro. Oder höchstens noch mal eine Relativkennzahl als Prozentwert. Gleichungssysteme wie bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung fallen Technikern daher oft schwer, selbst wenn sie das mathematische Handwerkszeug beherrschen.

Auch die Auf- und Abdiskontierung von Geldbeträgen in der Zeit, auf der alle dynamischen Rechenmethoden basieren, verträgt sich schlecht mit dem Ersten Hauptsatz der Thermodynamik [von der Energieerhaltung], denn das Geld als Energiemaß der Wirtschaft kann eben sehr wohl erzeugt (und noch viel leichter vernichtet) werden. Die gleichwohl mit Widersprüchen, Ausnahmen und Rechtsvorschriften gespickte Parallelität verschiedener Geldbegriffe wie der Auszahlungen, der Ausgaben, der Aufwendungen oder der Kosten macht die Verwirrung dabei oft komplett.

Kreative Inkompatibilität

Diese kreative Inkompatibilität zeigt sich dem Dozenten auf vielerlei Art in den Fragen der Lehrgangsteilnehmer oder den oft wenig prüfungsfesten Lösungswegen, die sie wählen. Bisheriger Gipfel ist (bei mir) der Elektroniker, der eine schwierige Break Even Aufgabe vollkommen richtig aber mit Winkelfunktionen gelöst hat. Auf die (eigentlich verlangte) Idee, fehlende Größen als irrelevant zu erkennen und willkürlich zu ergänzen, kam der Mann gar nicht erst, aber dennoch zum richtigen Ziel. Selbst mir blieb dabei die Spucke weg. Ob der Prüfungsausschuß die Sinus- und Cosinus-Lösung verstanden hätte, wage ich zu bezweifeln. Kein Wunder, daß das Denken in Vermögen und Kapital, die Unterscheidung von Soll und Haben oder die Dualität aus Bankzinsen und kalkulatorischen Zinskosten, die keine Entsprechung in der physischen Realität haben, vielen Technikern schwer fallen.

Das Beste kommt erst noch

Dabei haben wir die gröbsten Kracher erst noch vor uns: zwar wurde der Rahmenstoffplan reformiert, aber die Realität eilt jeder Reform voraus, wie so oft auch hier: sind derzeit nur einige Tausend kapitalmarktnahe Unternehmen zur Anwendung der IFRS verpflichtet, werden es mit den kommenden IFRS für kleine und mittelständische Unternehmen in einigen Jahren viel mehr IFRS-Anwender werden. Auf die Techniker kommen daher nicht nur die Bestandteile des IFRS-Abschlusses, Bewertungsunterschiede beim AV und beim UV sowie Rückstellungen und das Eigenkapital nach IFRS zu, derzeit im Rahmenstoffplan Nr. 2.3.6, sondern solche Hauer wie IAS 39 (Finanzinstrumente, Bilanzierung und Bewertung) oder gar IFRS 7 (Finanzinstrumente, Ausweis): sehr unanschaulich, abstrakt und außerordentlich „untechnisch“. Das kiloschwere IFRS-Werk wird mit seinen über 2.600 Seiten spätestens nach der jetzt schon fälligen nächsten Reform des Rahmenstoffplanes einigen also noch ziemlich schwer auf die Füße fallen.

Aus all dem läßt sich ein strategischer Rat ableiten, den man jedem Fortbildungsteilnehmer geben kann: wer nicht tut, was er lernt, der lernt auch nicht, was er tun soll. Man kann nicht „nebenbei“ zum Geprüften Technischen Betriebswirt werden, sondern nur, wenn man möglichst schon während der Fortbildung auch kaufmännische Aufgaben übernimmt. Man muß Kaufmann sein, um Kaufmann werden zu können – so einfach ist das! Das genau ist nämlich der Vorteil, den die „Betriebswirt/IHK“-Teilnehmer haben: die kommen nämlich meist schon aus dem mittleren Management, wo sie die vielen strategischen und qualitativen Konzepte des Rahmenstoffplanes vielfach gleich in den Betrieben anwenden können. Techniker haben oft in ihrer beruflichen Praxis bisher nichts mit der Erbsenzählerei („Korinthenkackerei“) der Kaufleute zu tun gehabt, auf die etwas verächtlich herabzublicken in vielen technischen Abteilungen üblich ist. Auch wenn bleibt, wer schreibt.

Wer es also mit dem technischen Betriebswirt ernst meint, muß mehr tun als lernen: er muß die eigene Karriere auf das ausrichten, was der Lehrgang vermittelt. Theoretisches Wissen und praktisches Können muß auch das eigene Sein vermitteln. Nur dann wird aus Wissen, Können und Erkennen auch beruflicher Erfolg. „Mehr wissen, mehr können, mehr sein“ ist keine hohle Floskel, sondern ein karrierestrategisches Konzept. Das aber muß jeder für sich mit Leben füllen. Pauschalratschläge sind meines Erachtens nach unmöglich. Nur die Mechanismen und Denkmuster kann ich hier offenlegen. Was draus lernen muß jeder für sich selbst.

07.07.2008

Bestehensquoten in IHK-Prüfungen: Nepper, Schlepper, Bauernfänger…

Die Erfolgsquote im Finale ist eines der größten Werbeargumente von Bildungsorganisationen, denn letztlich wollen alle doch nur das eine: den finalen Prüfungserfolg. Das gilt auch für IHK-Prüfungen, auf die eine bunte Lernökologie einer Vielzahl von Bildungsfirmen vorbereitet. Leider gibt es auch in diesem Nest einige faule Eier.

So wird bisweilen vollmundig mit Bestehensquoten zwischen 80% und 100% geworben oder gar behauptet, die Kammer selbst habe angerufen und einem bestimmten Veranstalter zu phänomenalen Ergebnissen gratuliert. Wer sich für einen Lehrgang mit IHK-Prüfungen interessiert, sollte spätestens bei solchem Wortgeklingel mißtrauisch werden, denn hier gibt es ein klitzekleines Problem: die Kammern teilen keine Einzelergebnisse mit. Schon gar nicht einzelnen Bildungsveranstaltern, nur einzelnen Teilnehmern.

Zwar gibt es Statistiken, die einzelne Kammerbezirke insgesamt betreffen (Beispiel: IHK Köln), aber nirgendwo Daten hinsichtlich einzelner Bildungsanbieter. Und das ist nichtmal eine Frage des Datenschutzes: die Kammern wissen nämlich meist gar nicht, wo jemand herkommt. Sie kennen zwar in der Regel die Arbeitgeber der Leute, aber nicht notwendigerweise die Anbieter des vorhergegangenen Lehrganges.

Die Anbieter können ihre eigenen Bestehensquoten also nur durch Teilnehmerbefragungen ermitteln, d.h. die Teilnehmer müßten nach der Prüfung einen Statistikbogen ausfüllen. Das tun erfahrungsgemäß wenige. Ein anderer beliebter Trick, ist Bestehensquoten anzugeben aber zu verschweigen, bei wie vielen Anläufen diese erzielt wurden: haben von einem Lehrgang 80% der Teilnehmer letztendlichen Erfolg, so bedeutet das nichts, wenn es kaum jemand im ersten Anlauf geschafft hat. Auch das ist aber eine beliebte Werbelüge: zu verschweigen, wie viele Versuche, und wie viele Prüfungsgebühren, es normalerweise kostet.

Je vollmundiger und zahlreicher die Sprüche, so die einfache Wahrheit, desto mißtrauischer sollte man sein – will man nicht von einem unseriösen Bildungsanbieter über den Tisch gezogen werden.

Ach ja: auch sonst gelten die Grundregeln unseriöser Werbung. Versteckt ein deutscher Anbieter seine angeblichen Erfolgsquoten bei dubiosen US-Providern wie scribd.com, wo sie schwerer dem deutschen Wettbewerbsrecht zugänglich sind, dann ist das ein sicheres Zeichen, daß man davon die Finger lassen sollte. Gleiches gilt übrigens für Postings in kurzlebigen Blogs ohne Impressum. Wer bei so einem Anbieter unterschreibt, stellt einen Antrag auf Streß.

28.06.2008

Industrie- und Handelskammer: Marketing ist nicht alles…

Betriebswirte gibt es viele, Betriebswirte-Lehrgänge auch. Sie werden von Universitäten, Fachhochschulen und privaten Bildungsfirmen angeboten, und von den Industrie- und Handelskammern. Deren Abschlüsse wie „Geprüfter Betriebswirt“ oder „Geprüfter Technischer Betriebswirt“ sind jedoch auffällig unbekannt. Personaler kennen oft nichtmal die Bezeichnung, sehr zur Verzweiflung der Absolventen. Was läuft hier schief?

So kann man im Forum für Betriebswirtschaft immer wieder Diskussionen über Wert und Anerkennung der hart erarbeiteten IHK-Zertifikate verfolgen, denn die Prüfungen sind seit der Einführung der neuen Prüfungsordnungen nicht eben leichter geworden. Und auch in ihrer Frühgeschichte haben die Kammerklausuren einen ständigen Anstieg des Härtegrades zu verzeichnen, wie ich versichern kann: ich bin nämlich schon seit 1991 IHK-Auftragnehmer. Ich habe also schon mehr Prüfungen gesehen als mancher Kämmerling selbst.

Ganz offensichtlich versuchen die Kammern, durch schwerere Prüfungen ihre Abschlüsse aufzuwerten. Auch wenn dabei anscheinend inzwischen eine Grenze erreicht wird so begrüßen wir diese Entwicklung doch dem Grunde nach, und begleiten die Aufgabenausschüsse und Textbandautoren zu ihrer Verzweiflung an dieser Stelle immer wieder mit kritischen Berichten zu Fehlern und Unzulänglichkeiten und Prüfungen und Lehrmaterialien. Daß diese Verbesserungswürdig sind heißt aber nicht, daß sie dem Grunde nach schlecht seien. Die kognitive Leistung, die durch eine Prüfung wie „Rechnungswesen“ oder „Finanzierung, Investition, Steuern“ (Geprüfter Technischer Betriebswirt) unter Beweis gestellt wird, ist ganz erheblich. Warum kommen die Kammerabschlüsse dann doch nicht in der Wirtschaft an?

Marketing, wir wissen es, ist nicht alles, aber ohne Marketing ist alles nichts: Das ist etwas, was die Kämmerlinge noch immer nicht gelernt haben. Wer für seine Leistung keine Marktkommunikation betreibt, der wird nicht wahrgenommen – jedenfalls in einem von Universitäten, Fachhochschulen und bisweilen auch recht guten Bildungsfirmen übersättigten Markt. Dabei haben die Kammern als neutrale Institutionen mit großer Wirtschaftsnähe eigentlich eine ideale Ausgangsposition: in keiner Hochschule, und erst Recht in keiner Bildungsfirma, habe ich den Zoll, die Außenwirtschaft und möglichst sogar noch die Bilanzkontrollstelle direkt im gleichen Hause, leichter kann die realitätsnahe Gestaltung einer Lehrveranstaltung kaum gemacht werden. Dennoch kommen die Kammern nicht rüber. Das ist schade, erfordert aber eine Restrukturierung.

Mag die Kammer anderswo hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, im Bildungsbereich ist sie kein Parafiskus. Kammerlehrgänge sind individuell (und nicht aus Beiträgen) finanziert. Sie sind keine Sozialleistung (und schon gar kein Almosen). Die Kammer konkurriert hier mit der privaten Wirtschaft und einer zusehends vielfältigen Lernökologie. Sich dort erfolgreich zu verkaufen erfordert mehr als Flyer und Programmhefte zu drucken. Strategische Bündnisse mit anderen Anbietern, Kooperationen mit Arbeitgebern und die Ausnutzung der kammertypischen Nähe zur lokalen Politik und den kommunalen Honoratioren wären ein Anfang. Den sehe ich vielfach hier in Erfurt, kaum aber in anderen Städten.

Während mir die Hersteller von Damenbinden und Ohrenstäbchen den Gebrauch ihrer Erzeugnisse recht anschaulich während des Abendessens im Fernsehen demonstrieren, sucht man Kammerinserate oder IHK-Werbespots noch immer vergeblich. Selbst eine PR-Kampagne, die Vorurteile wie die Lehrgänge seien steuerfinanziert oder sie wären grundsätzlich wertlos abzubauen helfen, habe ich noch nicht erlebt. Das frustriert als Dozent genau wie als Prüfer. In der Wirtschaft ist „IHK-Niveau“ oft fast ein Schimpfwort, gleichwohl aber nur von denen zu hören, die es nicht selbst probiert haben.

Es bleibt der Schluß, daß man sich bei den Industrie- und Handelskammern noch immer vielerorts am Behördenbetrieb orientiert anstatt an den Prinzipien der Dienstleistungswirtschaft. Kein Wunder daß viele Menschen die Kammern als Gegner wahrnehmen, gleich nach Stadtverwaltung und Finanzamt. Das aber ist wirklich ein Konzept aus dem vorigen Jahrhundert. Ein wenig mehr Innovation und viel mehr öffentliche Kommunikation wäre wünschenswert. Nicht nur von den Dozenten, auch von den Absolventen. Bisher bieten die Kammern eigentlich eine ganz gute Leistung, aber sie können sie nicht verkaufen. Sie können überhaupt nichts verkaufen, doch das Bildungswesen ist keine Armuts- und Verteilungsgesellschaft mehr. Ein Wandel geht vor zwischen IP-Adressen und Internet-Domains, den man auf Kammerfluren noch nicht immer wahrgenommen hat. Das aber wäre höchste Eisenbahn, will die Kammer als Bildungsdienstleister bestehen.

07.06.2008

Wie werden IHK-Prüfungen eigentlich korrigiert?

Da die Prüfungskampagne dieses Frühjahrs gestern mit den ersten Prüfungen im Bereich »geprüfter Betriebswirt« begonnen hat, ist vielen Teilnehmern vor den Prüfungsaufgaben bange, aber manchen auch vor dem, was danach kommt. Während ich mich über Prüfungsangst schon anderweitig ausgelassen habe, kann dieser Artikel möglicherweise die Ängste vor der Korrektur etwas abbauen und manchem geplagten Klausuropfer die letzten Tage vorher einen ruhigeren Schlaf verschaffen. Was also passiert, wenn die Prüfungsexemplare den Prüfer vollzählig und in einem Stück erreicht haben, also nicht in der Post verloren gegangen sind, wie es schon vorgekommen ist?

Mehr…

Der Artikel wurde ursprünglich letzten Herbst verfaßt, scheint jetzt aber genauso interessant zu sein wir früher…

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